Baufreiheit für Waldschlößchenbrücke nötig

Pressemitteilung der Landeshauptstadt Dresden vom 21. Dezember 2007

Durch die Baumaßnahme Waldschlößchenbrücke werden nördlich der Bautzner Straße auf Höhe der Angelikastraße/Fischhausstraße mehrere Grundstücke in Anspruch genommen.

Die vorzeitige Besitzeinweisung gemäß § 42 SächsStrG erfolgte am 16. November 2007 mit Beschluss des Regierungspräsidiums Dresden. Am 30. November 2007 hat der Grundstückseigentümer gegen den Beschluss des Regierungspräsidiums beim Landgericht Dresden die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantragt.

Das Gericht lehnte diesen Antrag mit Beschluss vom 10. Dezember 2007 ab. Insofern ist die Stadt gezwungen, die vorzeitige Besitzeinweisung zu vollziehen, um die notwendige Baufreiheit für die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen z.B. Elektro- und Telefonleitungen vorzunehmen. Deshalb wird heute die Grundstücksmauer abgerissen und ein provisorischer Holzzaun auf die zukünftige Grundstücksgrenze gebaut. Die Buche am Grundstück bleibt vorerst stehen.

Auf Anfrage der Stadt teilte das Regierungspräsidium mit, dass Veränderungen der Planung für einen eventuellen Erhalt der Buche wegen notwendiger Verlegung der Fahrbahnen, der Haltestelle, der Tunnelausfahrt und der neuen Betroffenheit privater Grundstückseigentümer gravierend seien und die Durchführung eines erneuten Planfeststellungsverfahrens notwendig machen würden.

"In Konsequenz dieser Gesamtproblematik und unter Einbeziehung des gutachterlich festgestellten Zustandes dieses Baumes sehe ich keine Möglichkeit, dass die Landeshauptstadt Dresden als Bauherr für die Gesamtmaßnahme in eine Änderung des zurzeit laufenden Baugeschehens eingreift", erklärt Herbert Feßenmayr, Zweiter Bürgermeister.

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