Waldschlößchenbrücke - Wie weiter nach der OVG-Entscheidung?

Pressemitteilung der Landeshauptstadt Dresden vom 14. November 2007

Baustelle wird in den nächsten 14 Tagen eingerichtet

Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat, wie heute veröffentlicht, mit Beschluss vom 12. November 2007 die Anträge dreier Naturschutzverbände auf vorläufigen Baustopp abgelehnt und den vom Verwaltungsgericht Dresden verhängten Baustopp aufgehoben. Mit dem Bau der Waldschlößchenbrücke kann begonnen werden (siehe Pressemitteilung des OVG). Dies bedeutet, dass die beauftragten Baufirmen nun mit der Einrichtung der Baustelle auf beiden Elbseiten innerhalb der nächsten 14 Tage beginnen werden. Erste Bauarbeiten werden dann je nach Witterungslage auf der Neustädter Seite an der Stauffenbergallee und auf der Altstädter Seite an der Fetscherstraße beginnen.
Die im Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts geforderte Untersuchung der Brückenbeleuchtung wird die Landeshauptstadt umgehend beauftragen. Die ebenfalls geforderte Einhaltung einer höchstzulässigen Geschwindigkeit um 30 km/h in den Nachtstunden kann mit der Einrichtung von zwei stationären Geschwindigkeitsmessstellen kontrolliert werden.

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens in Bautzen hat die Stadt Dresden geprüft, welche Veränderungen an der Brücke im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens vorgenommen werden können, um den Welterbestatus für das Elbtal zu erhalten. "Diese Spielräume sind sehr gering", sagt Bürgermeister Herbert Feßenmayr. "Wir haben aber einige Vorschläge, z.B. für die Treppen und Pfeiler des Bauwerks, die wir jetzt mit dem Freistaat erörtern werden. Ob diese Veränderungen der UNESCO-Kommission ausreichen, ist natürlich ungewiss."

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http://www.dresden.de/de/02/02/01/2007/11/pm_026.php

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