Waldschlösschenbrücke: Bemühungen der Landeshauptstadt für Kompromisslösung werden fortgesetzt

Pressemitteilung der Landeshauptstadt Dresden vom 7. Juni 2007

Dresden scheitert mit Verfassungsbeschwerde vor Bundesverfassungsgericht

Die Landeshauptstadt Dresden ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, den Baubeginn der "Waldschlösschenbrücke" zu stoppen. Die Richter in Karlsruhe nahmen die Verfassungsbeschwerde sowie den Eilantrag nicht zur Entscheidung an. Der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes sei nicht zu beanstanden.

Im März 2007 entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht, dass die Bauaufträge für die "Waldschlösschenbrücke" vergeben werden müssen. Der Sächsische Verfassungsgerichthof erklärte dann am 3. Mai 2007 die Verfassungsbeschwerde der Stadt gegen die sofortige Bauvergabe für unzulässig. Heute schloss sich das Bundesverfassungsgericht dieser Rechtsmeinung an. "Damit sind alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft, den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes aufzuheben", sagte der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Herbert Feßenmayr.

Die Planungsabschnitte 2 (ab Brückenende/ Elbhang an der Bautzner Straße bis Regierungspräsidium) und 4 (an der Bautzner Straße Höhe Angelikastraße in Richtung Bautzner Straße Fischhausstraße) werden in der morgigen Sitzung (7. Juni) dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung zur Entscheidung vorgelegt. Durch den Bau des Zugangs zur Brücke und den zusätzlichen Begleitmaßnahmen wird dem Bürgerentscheid aus dem Jahr 2005 entsprochen.

Der amtierende Oberbürgermeister, Dr. Lutz Vogel, und der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Herbert Feßenmayr, betonten, dass sie ihre Kompromissuche für den Bau der Brücke und den Erhalt des Welterbetitels fortsetzen. "Wir werden der UNESCO während der Sitzung des Welterbekomitees vom 23. Juni 2007 bis 1. Juli 2007 in Neuseeland Varianten für einen Brückenbau vorlegen."

Am 8. Juni 2007 stellen sechs Architektur- und Planungsbüros ihre Studien zu einem neuen Brückentwurf vor. Sie sollen einen Lösungsansatz im Konflikt um die drohende Aberkennung des Welterbetitels darstellen. Der Stadtrat könnte im Anschluss in seiner Sitzung am 12. Juni darüber entscheiden, welche der Studien der UNESCO vorgestellt werden.

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