Mit soeben den Beteiligten bekanntgegebenem Beschluss hat die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden dem Freistaat Sachsen aufgegeben, bis zu einer Entscheidung des Gerichts keine weiteren Vollzugsmaßnahmen gegen die Landeshauptstadt Dresden im Hinblick auf den Bau der Waldschlösschenbrücke zu ergreifen.
Damit ist die am 25.8.2006 erfolgte Anordnung sofortiger Vollziehung wirkungslos und der Ersatzvornahmebescheid des Regierungspräsidiums Dresden vom 14.8.2006 kann vorerst nicht weiter vollzogen werden.
Diese Zwischenentscheidung war notwendig geworden, weil der Antragsgegner sich nicht in der Lage gesehen hatte, der Bitte des Gerichts, zuzusichern dass bis zur Entscheidung von weiteren Vollzugsmaßnahmen abgesehen wird, Folge zu leisten. Daher war zu befürchten, dass nach Ablauf der vom Regierungspräsidium Dresden der Landeshauptstadt Dresden gesetzten Frist (heute um 12:00) vollendete und gegebenenfalls irreversible Tatsachen geschaffen werden und so der Rechtsschutz verkürzt wird.
Andreas May, Pressesprecher
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