Waldschlößchenbrücke. Das Verwaltungsgericht untersagt zum zweiten Mal den sofortigen Baustart.
Die Nachrichten ähneln sich, in der Qualität sind sie aber anders. Hatte das Dresdner Verwaltungsgericht am Montag den umstrittenen Brückenbau gestoppt, weil es noch Zeit brauchte, liegt der Fall nun ganz anders. Das Gericht entschied inhaltlich - und gab der Stadt Recht.
Ihr Widerspruch gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums (RP), sofort die Bauaufträge zu vergeben, hat nun weiter aufschiebende Wirkung. Im Klartext heißt das: Das RP darf seine Drohung vorerst nicht wahrmachen, anstelle der Stadt die Aufträge auszulösen. Durch die Ankündigung der Unesco, dem Dresdner Elbtal im Fall des Brückenbaus den Welterbetitel abzuerkennen, sei "eine neue Sachlage geschaffen" worden, hieß es zur Begründung. Dresden benötige nun Zeit zu Verhandlungen mit der Organisation.
Das Rathaus hielt sich mit Kommentaren zurück. "Ich gehe davon aus, dass das Regierungspräsidium beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde einlegen wird", sagte Sprecher Kai Schulz. Er fügte hinzu, dass die Stadt die Bauunternehmen gefragt habe, ob sie ihre Angebote über die heute auslaufende gesetzliche Bindefrist verlängern werden. Antworten lägen noch nicht vor.
Völkerrecht verpflichtet
Der Sprecher der Linksfraktion, André Schollbach, bezeichnete den Gerichtsbeschluss (AZ: 12 K 1768/06) als Etappensieg für die Bewahrer des Welterbetitels. Allerdings wies er darauf hin, dass das Gericht lediglich dem RP vorerst untersagt habe, die Bauaufträge zu vergeben. In der Hauptsache - die Stadt hat gegen den Präsidiumsbeschluss auch eine Anfechtungsklage eingereicht - habe die 12. Kammer noch nicht entschieden. Bis dahin dürfe allerdings nicht gebaut werden - es sei denn, das Oberverwaltungsgericht kassiere den Dresdner Richterspruch.
Jener stellt der dem Freistaat zugeordneten Rechtsaufsicht ein schlechtes Zeugnis aus. Das RP habe "ermessensfehlerhaft" gehandelt. Die Welterbekonvention entfalte nicht nur völkerrechtliche Verpflichtungen für den Bund. Auch das Land Sachsen sei zur völkerrechtsfreundlichen Auslegung des Grundgesetzes verpflichtet.
Die 12. Kammer des Gerichts geht davon aus, dass die Stadtratsbeschlüsse für Verhandlungen mit der Unesco für den Titelerhalt nicht rechtswidrig sind. Sie seien ferner "derzeit nicht geeignet, den Vorwurf einer schuldhaften Verzögerung der Umsetzung des Bürgerentscheids zum Bau der Brücke zu begründen". Damit widersprechen die Richter dem RP. Die Behörde hatte ihr Handeln unter anderem damit begründet, dass der Entscheid umgesetzt werden müsse.
Thilo Alexe