Der erste Luftreinhalte- und Aktionsplan für die Landeshauptstadt Dresden tritt mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt am 29.5.2008 in Kraft. Der Plan ist das Ergebnis gemeinsamer Arbeit verschiedener Ämter der Landeshauptstadt Dresden, des Landesamtes für Umwelt und Geologie (LfUG) und des Regierungspräsidiums Dresden, das in der gemeinsamen Arbeitsgruppe die Federführung innehatte.
Der Entwurf des Plans wurde im vergangenen Jahr ausgelegt und der Öffentlichkeit somit die Gelegenheit gegeben, sich bei der Aufstellung zu beteiligen. Die aus der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen wurden in der Endfassung des Planes berücksichtigt, soweit sie für die Aufstellung des Luft- und Aktionsplans zweckdienlich waren.
Der Luftreinhalte- und Aktionsplan für Dresden enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der Luftqualität beitragen sollen. Der Schwerpunkt der Vorhaben zur Luftreinhaltung in der Landeshauptstadt liegt bei Maßnahmen im Verkehrsbereich. Zu diesen beabsichtigten Verbesserungen gehören zum Beispiel die Erneuerung abriebintensiver und schadhafter Fahrbahnoberflächen, die Erweiterung und die Verstärkung der Attraktivität des ÖPNV-Angebotes, die Sanierung und Erweiterung des Radwegenetzes und eine LKW-Führungskonzeption. Die Fahrzeugflotten der in Dresden tätigen Behörden und der am ÖPNV beteiligten Verkehrsunternehmen sollen mittelfristig vollständig auf emissionsarme Kraftstoffe und Abgastechnik umgestellt werden. Auch eine Erhöhung des Grünanteils im Stadtgebiet ist im Luftreinhalteplan festgeschrieben. Mit Inkrafttreten des Dresdner Luftreinhalteplanes werden die geplanten Maßnahmen nun verbindlich und können umgesetzt werden.
Die ursprünglich beabsichtigte Einrichtung einer Umweltzone in der Dresdner Neustadt sieht der erste Luftreinhalte- und Aktionsplan der Stadt nicht vor. Die Modellierung eines solchen relativ eng begrenzten Sperrgebietes für bestimmte Kraftfahrzeuge hatte ergeben, dass eine nennenswerte Verbesserung der Luftqualität damit nicht verbunden sein würde. Zwar würde sich die Zahl der von Luftverunreinigungen betroffenen Bürger innerhalb der Umweltzone ein wenig verringern, jedoch würde der positive Effekt der Umweltzone durch den erforderlichen Umleitungsverkehr zum großen Teil wieder aufgehoben.
Die Luftreinhalte- und Aktionsplanung ist ein Prozess, für den eine ständige Fortschreibung Normalität sein wird. Nach jetziger Erkenntnislage ist dabei die Einrichtung einer über den Bereich der Dresdner Neustadt hinaus erweiterten Umweltzone bis spätestens 2010 unausweichlich. Der Stadt Dresden wird jedoch empfohlen, die Einrichtung einer größeren Umweltzone unter Nutzung vergleichbarer Ausgangsdaten und unter Einbeziehung der neuen Umleitungsmöglichkeit über die Waldschlößchenbrücke [Hervorhebung durch die BI] zu prüfen.
Hintergrund:
Anlass für die Erarbeitung eines Luftreinhalteplanes für die Landeshauptstadt Dresden waren Überschreitungen der von der EU festgelegten zulässigen Feinstaubgrenzwerte an mehreren der Dresdner Messstationen im Jahr 2005. Die Zahl der Überschreitungen ging in den folgenden Jahren teilweise zurück. Im Jahr 2008 weist der Messpunkt Schlesischer Platz in Dresden mit bislang 17 die höchste Zahl der Überschreitungen zulässiger Tagesmittelwerte bei der Feinstaubkonzentration auf. Tolerierbar sind maximal 35 Überschreitungen der zulässigen Tagesmittelwerte im Laufe eines Jahres.
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