RP Dresden schließt Planfeststellung für das Bauvorhaben "Verkehrszug Waldschlößchenbrücke" der Landeshauptstadt Dresden ab

Gründliche Prüfungen und zahlreiche Auflagen sichern Umweltverträglichkeit der neuen Elbquerung

Pressemitteilung 03/2004 vom 26. Februar 2004

Mit Bescheid vom 25.2.2004 hat das Regierungspräsidium Dresden die Planfeststellung für das Vorhaben "Neubau des Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke" getroffen. Damit findet ein straßenrechtliches Verwaltungsverfahren seinen Abschluss, das in den vergangenen Jahren wie kaum ein anderes die Dresdner Öffentlichkeit bewegt hat.

Der "Verkehrszug Waldschlösschenbrücke" stellt im Kern eine weitere innerstädtische Elbquerung dar. Die bislang querungslose Distanz von gegenwärtig knapp fünf Kilometern zwischen der Loschwitzer Brücke und der Albertbrücke kann damit auf dann maximal nur noch knapp drei Kilometer verkürzt werden.

Der Verkehrszug beginnt den Planungen entsprechend auf der Altstädter Seite an der Kreuzung Fetscherstraße/Pfotenhauerstraße und endet auf der Neustädter Seite am bereits ausgebauten Abschnitt der Stauffenbergallee. Die Brücke selbst überspannt mit einer Länge von 636 m fast die gesamte Breite der Elbauen. Sie mündet rechtselbisch in einem Tunnel, der auf der Bautzner Straße in Höhe der Klarastraße und auf der Stauffenbergallee im Bereich des Regierungspräsidiums wieder die Oberfläche erreicht.

Die Antragstellung für das Vorhaben erfolgte durch die Stadt Dresden im Februar 2003. Im Anschluss an die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen vom 10. März bis zum 10. April 2003 nahmen rund 1.700 Betroffene und anderweitig Interessierte die Gelegenheit wahr, Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben. Schwerpunkte der Kritik waren insbesondere die zu erwartenden Belastungen durch Lärm- und Schadstoffe, die Beeinträchtigung der Elbauen sowie sonstige Eingriffe in Natur und Landschaft. In Frage gestellt wurden in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit einer weiteren Elbquerung überhaupt, die Wahl des Standortes und die Art der Elbquerung in Form einer Brücke anstatt eines Tunnels.

Die eingegangenen Einwendungen sowie die Stellungnahmen der beteiligten Behörden und Naturschutzvereine wurden in der Zeit vom 1. bis 15. September 2003 gemeinsam mit der Stadt Dresden erörtert. Für zwei Tage wurde dafür sogar der Kulturpalast angemietet.

Im Ergebnis des Anhörungsverfahrens erstellte das Regierungspräsidium Dresden einen umfangreichen Forderungskatalog an die Stadt Dresden. Inhalt dieses insgesamt 42 Punkte umfassenden Katalogs waren noch zu liefernde Unterlagen und weitere notwendige Gutachten. Erfasst waren hiervon sämtliche problematischen Bereiche. So ergingen Nachfragen zur Verkehrsprognose und zu Alternativstandorten, zur Lärm- und Schadstoffbelastung, zum Naturschutz und zur Umweltverträglichkeit sowie zur Realisierbarkeit einer Tunnellösung. Diesen Forderungen kam die Stadt Dresden bis Ende Januar 2004 nach.

Nach Auswertung aller Unterlagen und Abwägung aller Belange konnte das Regierungspräsidium Dresden den beantragten Planfeststellungsbeschluss, versehen mit zahlreichen Auflagen, schließlich erteilen.

Es steht nach Überzeugung des Regierungspräsidiums Dresden fest, dass grundsätzlich Bedarf an einer weiteren Elbquerung im östlichen Stadtbereich zwischen der Albertbrücke und dem Blauen Wunder gegeben ist. Durch den "Verkehrszug Waldschlösschenbrücke" wird eine direkte Verbindung zwischen den Stadtteilen Johannstadt, Blasewitz, Seevorstadt Ost, Striesen, Gruna, Tolkewitz und Seidnitz auf der Altstädter Seite sowie Neustadt, Pieschen, Trachau und Klotzsche auf der Neustädter Seite geschaffen. Damit gehen erhebliche Streckenverkürzungen zwischen den genannten links- und rechtselbischen Stadtteilen einher. Starke Verkehrsströme werden zudem künftig nicht mehr durch, sondern um die Innere und Äußere Dresdner Neustadt herum geführt. Mit dem Verkehrszug ist darüber hinaus eine deutliche Entlastung der Albert- und Carolabrücke sowie des Blauen Wunders verbunden. Auch diesen Effekt kann eine weitere Elbbrücke im Dresdner Westen, etwa die so genannte Dritte Marienbrücke, nicht erzielen.

Ein Tunnel bietet gegenüber der geplanten Brücke grundsätzlich keine gleichwertige oder bessere verkehrliche Lösung, weil er für Fußgänger und Radfahrer nicht nutzbar wäre. Im Vergleich zur Brücke würde er darüber hinaus deutlich höhere Herstellungs- und Unterhaltungskosten verursachen. Zudem wäre das Landschaftsbild zwar nicht durch die Brücke, aber durch notwendigerweise zu errichtende Tunnelabluftbauwerke und Notausstiege beeinträchtigt.

Die Folgen des neuen Verkehrszuges für die Umwelt sind zweifellos beträchtlich. Zahlreiche Einzelbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses stellen aber sicher, das die bau- und betriebsbedingten Auswirkungen auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft so gering wie möglich ausfallen. Die gesamte Baumaßnahme wird durch eine ökologische Bauüberwachung begleitet. Zum Ausgleich unvermeidbarer Eingriffe in Natur und Landschaft sind landschaftspflegerische Ersatzmaßnahmen vorgesehen. So wird u.a. die Elblandschaft bei Zschieren auf einer Fläche von 29.800 Quadratmetern naturnah umgestaltet und der dort gelegene Brüchtigtgraben renaturiert. Für das FFH-Gebiet "Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg", das von dem neuen Verkehrszug berührt wird, sind hingegen keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen zu erwarten. Auch für den besonders geschützten Wachtelkönig bedeutet die Waldschlößchenbrücke keine Gefahr, da die betroffenen Elbwiesen auf Grund starker Beanspruchung durch Spaziergänger, Radfahrer und mitgeführte Hunde ohnehin als Brutgebiet ungeeignet sind.

Besonders intensiv hat sich das Regierungspräsidium Dresden mit den zu erwartenden Lärmbelastungen auseinandergesetzt. Ein Schutz der Anwohner durch Lärmschutzwände ist aus räumlichen und städtebaulichen Gründen nur an kurzen Teilstücken der Fetscherstraße und des Käthe-Kollwitz-Ufers möglich. Allen sonstigen Lärmbetroffenen wird ein Anspruch auf passiven Lärmschutz in der Form von Schallschutzfenstern und Lüftungseinrichtungen zugesprochen. Den Kreis der Anspruchsberechtigten hat das Regierungspräsidium über den von der Baumaßnahme direkt betroffenen Bereich hinaus erweitert und auch die Anwohner der Charlottenstraße/Heideparkstraße und der Fetscherstraße bis zur Kreuzung Wormser Straße einbezogen.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass die geplante Brücke im Dresdner Straßennetz abschnittsweise auch zu Lärmentlastungen führt. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass eine neue Elbquerung auch an allen anderen denkbaren Standorten erhebliche Lärmemissionen mit sich bringt.

Sinngemäß Gleiches gilt auch hinsichtlich der Belastung durch Luftschadstoffe, die in einzelnen Abschnitten des geplanten neuen Verkehrszuges ansteigen wird. Zugleich werden aber auch hier Entlastungen an anderen Stellen der Stadt eintreten, die ihre Ursache in Verkehrsverlagerungen und im Abbau von Stauzuständen haben.

Eine große Zahl von Einwänden, die sich auf die Verkehrs- und Finanzpolitik der Stadt Dresden insgesamt bezogen, konnte das Regierungspräsidium Dresden in seiner Entscheidungsfindung nicht berücksichtigen. Da die vorgelegte Planung insgesamt rechtmäßig und feststellungsfähig ist, war die Planfeststellung auszusprechen. Eine andere Entscheidung wäre ein unzulässiger Eingriff in die kommunale Finanz- und Planungshoheit der Stadt Dresden. Es ist in diesem Zusammenhang auch auf die vom Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden gefassten Beschlüsse zum "Verkehrszug Waldschlösschenbrücke" zu verweisen.

Die Stadt Dresden hat mit der Übergabe des Planfeststellungsbeschlusses Baurecht. Der Planfeststellungsbeschluss mit den dazugehörigen Unterlagen wird nun in der Stadt Dresden zwei Wochen zur Einsicht ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung werden gesondert bekannt gemacht.

Regierungspräsidium Dresden

Pressesprecher Dr. Holm Felber
Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden
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