Die Beschwerdebegründung des Regierungspräsidiums Dresden (RP) gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Dresden vom 30.8.2006 zum Thema „Waldschlößchenbrücke“ ist beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen eingereicht.
Das Verwaltungsgericht Dresden bockiert mit seinem Beschluss von Ende August 2006 die Zuschlagserteilung für Bauleistungen an der Dresdner Waldschlößchenbrücke auf dem Wege einer Ersatzvornahme durch das RP. Dagegen hatte das RP am 31.8.2006 Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen eingelegt.
Nach der kurzfristig erarbeiteten Beschwerdebegründung hofft das RP nun auf eine schnelle Entscheidung der nächsten Instanz. Auf die öffentliche Darlegung von Inhalten seiner Beschwerdebegründung verzichtet das RP zum jetzigen Zeitpunkt mit Rücksicht auf das laufende Verfahren.
Regierungspräsidium Dresden
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