Regierungspräsidium Dresden weist Äußerungen von Staatsminister Jurk zurück
In Äußerungen des gestrigen späten Nachmittags hat Staatsminister Jurk Presseauskünfte des Regierungspräsidiums Dresden (RP) zu Beschlussvorlagen des Dresdner Stadtrates zum Thema Waldschlößchenbrücke in Dresden kritisiert.
Dazu ist aus Sicht der RP Folgendes zu erklären:
Die Kommunalaufsicht, die das RP gegenüber der Landeshauptstadt Dresden wahrzunehmen hat, schließt Rechtsberatung der kommunalen Verwaltung im Vorfeld kommunaler Beschlussfassungen selbstverständlich ein. Damit lässt sich zum einen die unnötige Eskalation von Konflikten vermeiden, zum anderen ist Beratung im Vorfeld von Beschlüssen auch ein Weg, Verwaltungsaufwand zu minimieren.
Aufgabe der Pressestelle des RP wiederum ist es, die Tätigkeit des RP – also auch die kommunalaufsichtliche - gegenüber der Presse und der allgemeinen Öffentlichkeit darzustellen und zu erläutern. In diesem Zusammenhang ist es üblich, Presseanfragen korrekt zu beantworten. Angesichts der augenblicklich gegebenen Rechtslage beim Thema Waldschlößchenbrücke waren auf die im Vorfeld der gestrigen Stadtratssitzung gestellte Anfragen der Presse andere als die dann auch veröffentlichten Antworten nicht möglich.
Im Übrigen ist die Annahme, der amtierende Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden, Dr. Vogel, habe in der gestrigen Stadtratssitzung etwa auf Veranlassung des RP die Beschlussvorlage zur Waldschlößchenbrücke zurückgezogen, völlig irrig. Dr. Vogel ist – wie seinen begründenden Äußerungen leicht zu entnehmen - nach selbstständiger Prüfung des Papiers zu der Erkenntnis gekommen, dass im Dresdner Stadtrat erneut eine rechtswidrige Beschlussfassung versucht werden sollte. Er ist dann mit der Streichung des entsprechenden Tagesordnungspunktes seiner Rechtspflicht nachgekommen.
Regierungspräsidium Dresden
Pressesprecher
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