Regierungspräsidium Dresden bringt Ersatzvornahme zur Bauvergabe weiter voran
Die Landeshauptstadt Dresden hat in Bezug auf die Vergabe des Bauauftrages für den Brückenkörper der Waldschlößchenbrücke heute vor dem Verwaltungsgericht Dresden (VG Dresden) eine weitere Niederlage quittieren müssen. Dabei macht die Begründung des Beschlusses durch das VG Dresden deutlich, dass keinerlei Aussicht besteht, diesen Beschluss durch eine weitere Instanz ändern zu lassen. Auch eine mögliche Zustimmung des Welterbe-Komitees zu dem von der Stadt nach Christchurch eingereichten alternativen Brückenentwurf wird keine andere Rechtslage nach sich ziehen.
Das Regierungspräsidium Dresden (RP) fordert die Stadt deshalb nachdrücklich auf, auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Urteil des VG Dresden zu verzichten.
Mit Bezug auf die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Dresden hat das RP seinerseits die Bieter für das eigentliche Brückenbauwerk über die beabsichtigte Vergabeentscheidung informiert. Nach Ablauf einer vierzehntägigen Einwendungsfrist können die Verträge mit den Bauunternehmen geschlossen und der unmittelbare Baubeginn vorbereitet werden.
Regierungspräsidium Dresden
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