Das Regierungspräsidium Dresden (RP) hat am 14.06.2007 im Wege der Ersatzvornahme die Vergabeentscheidung für den Bau des eigentlichen Brückenkörpers und der linkselbischen Anbindung der Waldschlößchenbrücke getroffen. Der Bescheid wurde dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden zugestellt. Der Oberbürgermeister hat bis einschließlich Montag kommender Woche Zeit, die Bieter über die Vergabeentscheidung zu informieren. Nach Ablauf einer vierzehntägigen Einwendungsfrist können dann die Verträge mit den Bauunternehmen geschlossen werden.
Das RP ist gegenüber der Landeshauptstadt Dresden Rechtsaufsichtsbehörde. In dieser Eigenschaft kann und wird die Behörde offenkundige oder offenkundig beabsichtigte Rechtsverstöße der Landeshauptstadt nicht hinnehmen. Die Rechtslage im Zusammenhang mit der Waldschlößchenbrücke ist völlig eindeutig. Das RP verschafft mit der Ersatzvornahme nicht nur dem Bürgerentscheid der Dresdner vom 27.02.2005 für den Bau der WSB endlich Geltung, sondern setzt damit auch die darauf bezogenen Beschlüsse des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes, des Sächsischen Verfassungsgerichtes und des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2007 zum Brückenbau um. Alle drei Gerichte haben die Vorrangigkeit des direktdemokratischen Votums des lokalen Souveräns gegenüber den Verpflichtungen der Weltkulturerbekonvention bestätigt oder sogar ausdrücklich betont.
Der vom Dresdner Stadtrat auf seiner jüngsten Sitzung für eine Vorstellung beim UNESCO-Welterbekomitee ausgewählte Brückenentwurf ist weder auf seine generelle Umsetzbarkeit hin überprüft, noch in der vorgelegten Form mit dem Planfeststellungsbeschluss vereinbar. Ein neues Planfeststellungsverfahren wäre für diese Brückenvariante erforderlich. Mit einem schnellen Baubeginn ist in keinem Fall zu rechnen, dagegen stehen der Stadt erneut Planungskosten ins Haus. Die für die Planung der Waldschlößchenbrücke bislang verausgabten Millionen hingegen wären zum großen Teil abzuschreiben. Vor allem aber droht die Bindefrist des Bürgerentscheides auszulaufen, ohne dass dem Anfang 2005 eindeutig artikulierten Bürgerwillen zum Bau einer leistungsfähigen Elbquerung am Waldschlößchen Rechnung getragen worden wäre.
Mit dem Auslaufen der Bindefrist des Bürgerentscheides Ende Februar nächsten Jahres entstehen neue Optionen für die generelle Verhinderung einer Elbquerung am Waldschlößchen. Die damit verbundenen rechtlichen Risiken sind nicht kalkulierbar. Die von jedem der oben genannten Gerichte als außerordentlich gewichtig bewertete direktdemokratische Meinungsäußerung der Dresdner Bürger zum Brückenbau am Waldschlößchen gerät in Gefahr, letztendlich düpiert zu werden. Abgesehen davon, dass damit auch ein wichtiges infrastrukturelles Problem Dresdens auf unabsehbare Zeit ungelöst bliebe, entstünde ein nicht absehbarer Schaden für das Vertrauen der Bürger in die Institutionen und Prozesse von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Das RP ist nicht bereit, auch nur das Risiko eines solchen Schadens hinzunehmen.
Nur ein unverzüglicher Baubeginn schafft inzwischen wegen der zum größten Teil schon abgelaufenen Bindefrist des Bürgerentscheides noch die Sicherheit, dass der explizit erklärte Bauwille der Dresdner Bürger tatsächlich zum Zuge kommt.
Regierungspräsidium Dresden
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