In einem Brief hat das Regierungspräsidium Dresden (RP) heute gegenüber dem amtierenden Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden seine grundsätzliche Position hinsichtlich der auf einen so genannten welterbeverträglichen Kompromiss zur Waldschlößchenbrücke zielenden Unternehmungen der Landeshauptstadt dargelegt.
Die in der Sächsischen Gemeindeordnung unmissverständlich normierte Pflicht, den Bürgerentscheid vom 27.02.2005 zum Bau der Waldschlößchenbrücke unverzüglich umzusetzen, kann danach durch einen Vertrag zwischen Landeshauptstadt und Freistaat nicht suspendiert werden. Ein solcher Vertrag wäre rechtswidrig.
Darüber hinaus haben auch Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen und des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes klar und eindeutig festgestellt, dass eine Zurückstellung der für den Brückenbau erforderlichen Vergabeentscheidungen wegen des bindenden Bürgerentscheides nicht angemessen ist.
Das RP erwartet deshalb, dass den Nachforderungen der Vergabekammer Leipzig unverzüglich Folge geleistet wird. Eine Neuvergabe ist nach bisherigen Äußerungen der Vergabekammer dabei nicht angezeigt, so dass auch der Stadtrat mit dieser Frage nicht nochmals befasst werden muss.
Das RP hat weiter klar gestellt, dass es - nachdem die Vergabeentscheidungen Rechtskraft erlangt haben - die sofortige Vergabe der Bauaufträge durch die Landeshauptstadt erwartet. Sollte die Landeshauptstadt dabei Zögern erkennen lassen, ist auch die Ersatzvornahme in dieser Sache in Aussicht gestellt worden.
Für die kostenintensiven alternativen Brückenplanungen, die von der Stadt nach einem entsprechenden Stadtratsbeschluss bei Architektur- und Ingenieurbüros in Auftrag gegeben wurden, sieht das RP keinerlei Veranlassung. Vielmehr könnte der entsprechende Beschluss zu einem Verstoß gegen das grundsätzliche kommunalrechtliche Gebot der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung führen.
Regierungspräsidium Dresden
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