In der Veröffentlichung "Der Elbtunnel verbindet Dresden" des Vereins Bürgerbegehren Tunnelalternative am Waldschlößchen e.V. wird behauptet, der vom Regierungspräsidium Dresden (RP) 2004 erlassene Planfeststellungsbeschluss zum Verkehrszug Waldschlößchenbrücke (WSB) in Dresden umfasse die vollendete Planung eines alternativen Tunnelprojektes am Waldschlößchen, die zudem vom RP als die bessere Lösung gegenüber einer Brücke an gleicher Stelle bewertet worden sei.
Diese Behauptung hat mit der Wahrheit nichts zu tun.
Im Rahmen der Planfeststellung hatte das RP die Pflicht zu prüfen, ob die mit dem Verkehrszug WSB angestrebten Planungsziele auch mit einer alternativen Elbquerung als Tunnel an gleicher Stelle zu erreichen waren. Eine solche Prüfung umfasst die Abwägung aller mit den jeweiligen Alternativen verbundenen Vor- und Nachteile. Für eine Tunnellösung spricht der Umstand, dass mit ihm am Standort Waldschlößchen geringere Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes verbunden sind. Auch hinsichtlich der Umweltverträglichkeit könnte ein Tunnel im Endzustand vor allem durch geringeren Verkehrslärm Vorteile aufweisen.
Im Planfeststellungsbeschluss werden aber auch - anders als im Infoblatt der Bürgerinitiative - die mit einem Tunnel verbundenen Nachteile betrachtet. Im Ergebnis der Abwägung der Vor- und Nachteile wird einer Brückenlösung am Waldschlößchen der Vorzug gegeben.
Als Nachteile der Tunnellösung sind im Planfeststellungsbeschluss benannt:
- Der Tunnel benachteiligt ökologische Verkehrsformen, da er für Fußgänger und Radfahrer aus Sicherheitsgründen nicht benutzbar sein wird.
- Für den Volltunnel ist bislang keine befriedigende Lösung hinsichtlich der Verknüpfung mit dem öffentlichen Personennahverkehr auf der Bautzener Straße gefunden.
- Das Tunnelbauwerk stellt - anders als die Brücke - einen erheblichen dauerhaften Eingriff in das örtliche Grundwasserregime dar und bedingt im Bauablauf deutlich größere Veränderungen in die Elbauen als sie der gegenwärtig laufende Brückenbau erforderlich macht.
- Der Volltunnel macht Notausstiege und oberirdische Abluftbauwerke mit nachteiliger städtebaulicher Wirkung erforderlich.
- Die Kosten für die Tunnellösung liegen um mindestens 25 Prozent über denen des Brückenbauwerkes; auch dauerhaft aufzubringende Betriebs- und Wartungskosten für den Tunnel liegen über denen der Brücke.
Der Verein "Bürgerbegehren Tunnelalternative am Waldschlößchen e.V." behauptet in seinem Infoblatt weiter, dass die Planung eines Volltunnels durch die Landeshauptstadt Dresden - nach entsprechender Aufforderung durch das RP - seit Dezember 2003 abgeschlossen sei.
Auch das trifft in keiner Weise zu.
Die bislang vorliegenden Tunnelentwürfe stellen lediglich Studien dar, die von einer genehmigungsreifen Planung weit entfernt sind. Diese Entwürfe geben keinerlei Sicherheit für den erfolgreichen Verlauf eines Planfeststellungsverfahrens für einen Volltunnel am Waldschlößchen.
Eine Volltunnellösung am Waldschlößchen bedarf einer weitgehend kompletten Neuplanung und einer anschließenden neuen Planfeststellung. Das würde bedeuten, dass der bislang betriebene Planungsaufwand abzuschreiben wäre und mehrjährige Planungs- und Planfeststellungsfristen verstreichen, bis eventuell Baurecht für einen Tunnel hergestellt werden könnte. Der in Aussicht gestellte Verzicht einiger Umweltverbände auf anschließende Klagen schließt Verwaltungsgerichtsverfahren Dritter gegen die Planfeststellung eines Tunnels nicht aus, so dass weitere, durch Gerichtsprozesse verursachte jahrelange Verzögerungen bis zu einem Baubeginn folgen können.
"In seinem Infoblatt ist der Verein "Bürgerbegehren Tunnelalternative am Waldschlößchen e.V." bemüht, die Probleme einer Tunnellösung am Waldschlößchen zu verharmlosen. Die Planfeststellung des Regierungspräsidiums Dresden zum Verkehrszug Waldschlößchenbrücke lässt sich für diese Zwecke aber nicht missbrauchen", stellt Regierungspräsident Dr. Henry Hasenpflug in einer abschließenden Bewertung fest.
Regierungspräsidium Dresden
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