Bürgerentscheid zum Bau der Waldschlösschenbrücke ist umzusetzen
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 29.05.2007 die Rechtsposition des Regierungspräsidiums Dresden (RP) zur Umsetzung des Bürgerentscheides zur Waldschlösschenbrücke vollumfänglich bestätigt. Es hat festgestellt, dass der Bürgerentscheid als Element der unmittelbaren Demokratie sich gegenüber der UNESCO-Welterbekonvention durchsetzen kann.
Mit Schreiben vom 06.06.2007 fordert das RP die Landeshauptstadt Dresden auf, in der Sitzung des zuständigen Ausschusses für Wirtschaftsförderung am 07.06.2007 zunächst die Vergabe der Bauleistungen für die rechtselbige Brückenanbindung zu beschließen.
Sollte es zu keinem Beschluss kommen, wird das RP am 08.06.2007 die Vergabeentscheidung auf Kosten und im Namen der Landeshauptstadt treffen. Der Oberbürgermeister ist dann verpflichtet, die Bieter über die Zuschlagserteilung zu unterrichten und die Bauaufträge zu vergeben.
Auf Grund der eindeutigen Rechtslage erwartet das RP, dass die Landeshauptstadt keine neuen Leistungen für alternative Brückenplanungen und Tunnelvarianten auslöst. Dies würde ein Verstoß gegen das Prinzip der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung bedeuten.
Regierungspräsidium Dresden
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