Einigungsversuch zur Waldschlösschenbrücke in Dresden

Sächsisches Oberverwaltungsgericht am 8. November 2006

Vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht fand heute wegen der Errichtung der Waldschlösschenbrücke über das Dresdner Elbufer mit den Prozessbeteiligten und Vertretern der UNESCO ein nichtöffentlicher Erörterungstermin am Gerichtssitz in der Bautzener Ortenburg statt

Im Rahmen des vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgerichts anhängigen Beschwerdeverfahrens wegen der Errichtung der Waldschlösschenbrücke über das Dresdner Elbufer fand heute mit den Prozessbeteiligten und Vertretern der UNESCO ein Erörterungstermin am Gerichtssitz in der Bautzener Ortenburg statt

In diesem nichtöffentlichen Erörterungstermin legte der mit der Sache befasste 4. Senat dar, dass der bestehende Konflikt zwischen Bürgerentscheid einerseits und völkerrechtlichem Vertrag/Abkommen andererseits durch eine juristische Entscheidung nicht befriedigend gelöst werden könne. Der Konflikt zwischen dem zu Gunsten der Brücke ausgegangenem Bürgerentscheid und dem Weltkulturübereinkommen sei letztlich ein Konflikt zwischen unmittelbarer kommunaler Demokratie und dem Völkerrecht. Eine Entscheidung des Gerichts werde in jedem Fall immer zu Lasten von einem von beiden erfolgen. Deshalb hat der Senat den ungewöhnlichen Weg gewählt in einem gerichtlichen Verfahren ein Mediationsverfahren (Verfahren zur gütlichen Einigung) durchzuführen.

Der Senat hat an die Beteiligten appelliert, gemeinsam mit der UNESCO alternative Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten und in unverzüglich zu beginnenden Gesprächen mit dieser eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.

Nachdem beide Seiten sich bereit erklärt haben, kurzfristig entsprechende Gespräche zu führen bzw. diese unterstützend zu begleiten, sind die Beteiligten übereingekommen, im Interesse einer einvernehmlichen Lösung mit der UNESCO, das gerichtliche Verfahren ruhend zu stellen.

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