Das Welterbekomitee der UNESCO hat auf seiner 31. Tagung am 25. Juni 2007 in Christchurch, Neuseeland, beschlossen, Dresden vorerst auf der "Liste des gefährdeten Welterbes" zu lassen. Bis zum 1. Oktober 2007 sollen Alternativvorschläge zu den bisherigen Bauvorhaben vorgelegt werden. Dem Welterbekomitee gehören 21 gewählte Vertreter der 184 Vertragsstaaten der Welterbekonvention an.
In einer fast zweistündigen intensiven Debatte hat das Welterbekomitee auf seiner 31. Tagung in Christchurch/Neuseeland entschieden, dass die Welterbestätte Dresdner Elbtal auf der Liste des Welterbes in Gefahr eingetragen bleibt und nur dann den Welterbestatus verliert, wenn die alte Brückenplanung umgesetzt wird. Alternativen sollen bis zum 1. Oktober 2007 dem Internationalen Rat für Denkmalpflege ICOMOS und dem Welterbezentrum der UNESCO zur Bewertung vorgelegt werden. Damit signalisiert das Welterbekomitee Kompromissbereitschaft in der Frage, ob an der geplanten Stelle eine Brücke gebaut werden kann.
Auf seiner heutigen Sitzung in Dessau appellierte der Vorstand der Deutschen UNESCO-Kommission an alle Beteiligten, den Kompromissweg zu beschreiten. "Ein Verbeißen in Ausgangspositionen schadet dem Ziel, Dresden als Weltkulturerbe zu erhalten", erklärte der Präsident der Deutschen UNESCO-Kommission Minister Walter Hirche. Die Sitzung des Welterbekomitees endet am 2. Juli.
Weitere Informationen:
UNESCO Paris
UNESCO-Welterbezentrums
Konferenz-Website
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Die UNESCO-Welterbekonvention
Das Kultur- und Naturerbe der Menschheit zu schützen, liegt nicht allein in der Verantwortung eines einzelnen Staates, sondern ist Aufgabe der Völkergemeinschaft. Dies ist das Ziel der UNESCO-Welterbekonvention. Insgesamt haben 184 Staaten dieses "Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" seit seiner Verabschiedung 1972 unterzeichnet und sich damit verpflichtet, die auf ihrem Territorium befindlichen Welterbestätten durch gesetzliche, technische und andere Schutzmaßnahmen langfristig zu erhalten.
Über die von den Unterzeichnerstaaten jährlich vorgelegten Neuanträge entscheidet das UNESCO-Welterbekomitee, das sich aus 21 jeweils für sechs Jahre gewählten Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Es prüft, ob die vorgeschlagenen Stätten die in der Konvention festgelegten Kriterien erfüllen. Hierzu zählen das Kriterium der "Einzigartigkeit" und der "Authentizität" (historische Echtheit) eines Kulturdenkmals oder der "Integrität" eines Naturdenkmals. Außerdem muss ein überzeugender Erhaltungsplan vorliegen. Der Internationale Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) und die Internationale Naturschutzunion (IUCN) beraten das Komitee in seiner Arbeit.
Die Liste des gefährdeten Welterbes
Neben der Welterbeliste führt die UNESCO die Liste des gefährdeten Welterbes. In diese Liste werden Stätten des Welterbes eingetragen, die das Welterbekomitee als "besonders gefährdet" eingestuft hat. Nach Artikel 11 (4) der Welterbekonvention werden Güter aufgenommen, für deren "Erhaltung umfangreiche Maßnahmen erforderlich sind" und die "durch ernste und spezifische Gefahren bedroht" sind, wie zum Beispiel durch die Einwirkung von Krieg oder Naturkatastrophen, durch Verfall, infolge fehlender Schutzmaßnahmen oder durch Bauvorhaben, die mit der Welterbekonvention unvereinbar sind.
Mit der Eintragung in die Liste des gefährdeten Welterbes will die UNESCO das öffentliche Interesse und die Aufmerksamkeit der politisch Verantwortlichen wecken, um den betroffenen Staat zum Handeln und die Staatengemeinschaft zur Unterstützung zu bewegen. Diese Liste wird jährlich auf der Tagung des Welterbekomitees überprüft. Die Eintragung in die Liste des gefährdeten Welterbes bedarf der Zweidrittelmehrheit der Komiteemitglieder und kann auch ohne die Zustimmung des Unterzeichnerstaates erfolgen.
UNESCO aktuell (UA), Pressemitteilungen der Deutschen UNESCO-Kommission
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