Von einer drohenden Demontage der staatlichen Denkmalpflege" spricht ICOMOS, der internationale Rat für Denkmalpflege, der als Welterbe-Berater der UNESCO im Dresdner Brückenstreit bekannt geworden ist. Gestern hat der Sächsische Kultursenat den Erhalt des Sächsischen Landesamtes für Denkmalpflege gefordert. Eine drastische "Abwertung" des Denkmalschutzes in einem Land wie Sachsen, "das viel Kraft aus seiner Historie bezieht", befürchtet auch der bündnis- grüne Kulturpolitiker Karl-Heinz Gerstenberg im Landtag.
Es geht um die vorgesehene Umstrukturierung der Denkmalpflege im Rahmen der geplanten Funktionalreform in Sachsen. Im Schatten der heftigen Auseinandersetzungen mit Bürgermeistern und Landräten um die geplante Funktionalreform in Sachsen ist sie fast unbemerkt geblieben. Der Referentenentwurf will das Sächsische Denkmalschutzgesetz in wesentlichen Punkten ändern. Aufgaben wie die Erteilung von Förderbescheiden und Steuervergünstigungen sollen kommunalisiert werden und die unteren Denkmalschutzbehörden generell für alle Kulturdenkmale zuständig sein. Dem gleichen Prinzip folgend, soll das Landesamt für Denkmalpflege seine Selbständigkeit verlieren und lediglich in die künftige Landesdirektion Dresden eingegliedert werden. Die Landesdirektionen sind die umbenannten Regierungspräsidien. Aus nicht genannten Gründen soll hingegen das Landesamt für Archäologie daneben als Fachbehörde bestehen bleiben Dem so herabgestuften Landesamt für Denkmalschutz verblieben laut Referentenentwurf die Aufgaben, für die die Archäologie nicht zuständig ist. Im Gegensatz zu den denkmalpflegerischen Tätigkeiten werden diese relativ detailliert aufgelistet.
Schon vor vier Wochen schrieb deshalb Prof. Michael Petzet, Präsident von ICOMOS international, an Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU). Darin äußert er die Befürchtung, das Landesamt mit seiner mehr als hundertjährigen Tradition solle "offenbar als unabhängiger Anwalt des sächsischen Kulturerbes ausgeschaltet werden". Im Rahmen einer Landesdirektion könne dessen wissenschaftlich anspruchsvolle Arbeit "zu einer bloßen Abwicklung von Verwaltungsabläufen verkommen". Unverständlich sei ferner, warum die verwaltungsrechtlich übliche Trennung von Fachbehörde und Widerspruchsbehörde aufgehoben werden solle. Für Einsprüche gegen Bescheide einer Behörde ist sonst eine höhere Behörde zuständig. Schließlich sieht der ICOMOS-Präsident die Aufgabenverlagerung auf die unteren Denkmalschutzbehörden kritisch und warnt vor einem Verlust an Fachkompetenz.
Auch der Sächsische Kultursenat hält in seiner Stellungnahme den Erhalt des Landesamtes als Sonderbehörde wegen des "Umfanges und Spezialisierungsgrades der zu leistenden Aufgaben" für unverzichtbar. Mit der Eingliederung in eine nachgeordnete Behörde würde es seine kulturpolitische Wirksamkeit verlieren.
Das Sächsische Innenministerium, zu dessen Geschäftsbereich das Landesamt zählte, will sich vor Ablauf der Anhörungsfrist zum Referentenentwurf am 31. März prinzipiell nicht äußern. Bis Mitte Mai soll ein überarbeiteter Entwurf vorliegen. Der Sächsische Städte- und Gemeindetag will am Freitag allgemein zur Funktionalreform Stellung nehmen. Die Landtagsfraktion der Grünen kündigte parlamentarische Initiativen an.
Michael Bartsch